Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anmeldung/Buchung, Vertrag

Die Anmeldung/Buchung kann über das Buchungsformular auf unserer Website in Textform erfolgen. Mit dieser Anmeldung/Buchung bieten Sie der Fischer Specht GbR als Veranstalter den Vertragsabschluss zu den Bedingungen dieser AGB an. Zustande kommt der Vertrag durch eine Buchungsbestätigung in Textform.

§2 Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Seminars und der schriftlichen Buchungsbestätigung.

Anreise und Abreise sind nicht Bestandteil des Seminars und erfolgen auf eigene Kosten und Risiko.

Sollte ein Teilnehmer angebotene Leistungen innerhalb der Fastenwoche nicht in Anspruch nehmen, bedingt dies keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Vergütung. Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen.

Ohne vollständige Zahlung des Seminarpreises vor Beginn der Fastenwoche besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.

§3 Widerruf

Ein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB besteht wegen § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Zeitraum vorsieht und die Vorschriften von § 651a BGB auf den Vertrag keine Anwendung findet (keine Pauschalreise).

§4 Rücktritt durch den Teilnehmer

Ein Rücktritt von der Buchung ist jederzeit möglich. Je nach Zeitpunkt des Zugangs bleibt jedoch der Vergütungsanspruch der Fischer Specht GbR wie folgt bestehen (maßgeblich hierfür ist der Zugang der Rücktrittserklärung):

Bei einem Rücktritt während der Fastenwoche (Abbruch) bleibt der Vergütungsanspruch zu 100 Prozent bestehen. Bis zu drei Tagen vor Beginn der Fastenwoche kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. In diesem Fall entfällt das ansonsten geschuldete Entgelt. Hierfür ist eine schriftliche Information an den Veranstalter erforderlich. Die Ersatzperson kann vom Veranstalter zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen an die Veranstaltung nicht gerecht wird.

Als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen, besteht bei einem Rücktritt vor Beginn der Fastenwoche folgender Zahlungsanspruch des Veranstalters:

bis 75 Tage vor Seminarbeginn ist der Rücktritt ohne Zahlungsverpflichtung möglich,
bis 21 Tage vor dem Anreisetag beträgt der Zahlungsanspruch 70%,
danach sind 100 Prozent der vereinbarten Vergütung zu bezahlen.

§5 Rücktritt durch den Veranstalter

Fällt ein Seminar wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (10) aus, so wird der Teilnehmer spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer erhält den bereits bezahlten Seminarpreis zurück.

Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer mündlichen Abmahnung durch den Fastenleiter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

§6 Körperliche Anforderungen

Die Fastenseminare dienen der Gesundheitsvorsorge und sind für Gesunde gedacht. Es ist demnach kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung. Voraussetzung für die Teilnahme der Seminare ist somit die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers für das Fasten und die Wanderungen. Diese Eignung wird vor Ort nicht überprüft. Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung/Buchung, dass er gesund ist (insbesondere nicht an einer Essstörung, an einem krankhaften Über- oder Untergewicht oder an einer Suchtkrankheit leidet), in eigener Verantwortung an der Fastenwoche teilnimmt und über 18 Jahre alt ist. Im Zweifel hat er vorher seinen Arzt zu konsultieren. Eine Pflicht zum Einschreiten des Veranstalters besteht nur dann, wenn die fehlende Eignung offensichtlich ist. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde.

§7 Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung

Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung trägt und dass er ausreichend versichert ist.

Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung.

Ansprüche des Teilnehmers verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Kursende. Von der Verjährung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung, hier gilt die gesetzliche Verjährung.Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Einschränkungen gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Körper, Leib und Leben geht.

Während der Kurse übernehmen wir keine Haftung für Diebstähle oder Unfälle. Sollte eine Fastenwoche aus unterschiedlichen Gründen abgebrochen werden müssen, können keine Kosten erstattet werden.

§8 Versicherung

Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.

§9 Schlussbestimmungen

Unser AGB gelten für Veranstaltungen im Inland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

Stand Februar 2020